Wettbewerbsrecht: Fairer Wettbewerb und Schutz vor Abmahnungen
Grundregeln des Gesetzes gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG)
Das deutsche Wettbewerbsrecht basiert primär auf dem UWG und dient dem Schutz von Mitbewerbern, Verbrauchern sowie sonstigen Marktteilnehmern vor unlauteren geschäftlichen Handlungen. Unzulässig ist jede Werbung oder Geschäftspraxis, die Verbraucher irreführt, täuscht oder unzumutbar belästigt (z. B. Spam-Mails oder unerlaubte Telefonwerbung).
Besonders im Online-Bereich spielt die Transparenz eine entscheidende Rolle. Das Gesetz zur Stärkung des fairen Wettbewerbs hat den missbräuchlichen Massenabmahnungen wegen kleinerer Formalien (wie Fehlern im Impressum oder einer unvollständigen Datenschutzerklärung) einen Riegel vorgeschoben. Für solche Verstöße im digitalen Raum dürfen Mitbewerber beim ersten Verstoß keine Abmahnkosten oder Vertragsstrafen mehr verlangen.
Wichtige Regelungen und Fristen im Wettbewerbsrecht
Preistransparenz und freier Handel im digitalen Markt
Neben den klassischen Werbe- und Marketingvorgaben legt das Gesetz zum Schutz von Marktteilnehmern und Konsumenten strikte Rahmenbedingungen für Preisstrukturen und Verkaufsabwicklung fest:
- Pflicht zur Grundpreisangabe: Wer Waren nach Gewicht, Volumen, Länge oder Fläche anbietet (z. B. im Online-Handel oder Supermarkt), muss neben dem Gesamtpreis auch den Preis je Mengeneinheit (z. B. pro Kilogramm oder Liter) direkt beim Produkt ausweisen. Dies dient der leichten Preistransparanz und Vergleichbarkeit für Verbraucher.
- Verbot von ungerechtfertigtem Geoblocking: Online-Händler innerhalb der EU dürfen Kunden aus anderen EU-Mitgliedstaaten nicht aufgrund ihrer Nationalität, ihres Wohnsitzes oder des Standorts ihrer Bank sperren oder zu schlechteren Konditionen behandeln. Jeder EU-Bürger hat das Recht, zu den gleichen Bedingungen einzukaufen wie ein Einheimischer.
Wichtige BGH-Urteile zum Wettbewerbsrecht (mit Aktenzeichen)
Wettbewerbsrechtliche Abmahnungen erfordern im Regelfall die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung. Aufgrund des Missbrauchsrisikos deckelt das Gesetz zur Stärkung des fairen Wettbewerbs die finanziellen Gebühren für berechtigte Erstabmahnungen im Online-Handel drastisch.