Erbrecht: Gesetzliche Erbfolge, Testamente und Pflichtteile

Die Grundlagen der Vermögensnachfolge

Das deutsche Erbrecht regelt, was nach dem Tod einer Person mit deren Vermögen und Schulden geschieht. Grundsätzlich gilt: Wer vorsorgen und Streit unter den Angehörigen vermeiden möchte, sollte rechtzeitig ein Testament oder einen Erbvertrag aufsetzen. Liegt im Todesfall keine solche Verfügung von Todes wegen vor, greift automatisch die gesetzliche Erbfolge des BGB.

Wichtig für Erben: In Deutschland geht mit dem Erbfall nicht nur das Sparguthaben oder die Immobilie auf den Erben über, sondern im Rahmen der Gesamtrechtsnachfolge auch alle Schulden und Verbindlichkeiten des Erblassers. Ein Erbe kann jedoch innerhalb einer strengen Frist von sechs Wochen nach Kenntnis offiziell ausgeschlagen werden.

Die gesetzliche Erbfolge nach Ordnungen

Verwandtschaftsgrad Gesetzliche Ordnung Erbanspruch und rechtliche Auswirkung
Kinder und Enkelkinder 1. Ordnung (§ 1924 BGB) Schließen alle Verwandten nachfolgender Ordnungen komplett von der Erbfolge aus. Lebende Kinder erben zu gleichen Teilen; Enkel erben nur, wenn ihr Elternteil bereits verstorben ist.
Eltern und Geschwister 2. Ordnung (§ 1925 BGB) Kommen nur zum Zug, wenn der Erblasser keine Abkömmlinge (Kinder/Enkel) hinterlässt. Sind die Eltern verstorben, erben die Geschwister (bzw. deren Nichten und Neffen).
Ehegatten / Partner
(Sonderrolle)
Ehegattenbrecht (§ 1931 BGB) Erben neben Verwandten der 1. Ordnung standardmäßig zu 1/4, neben der 2. Ordnung zu 1/2. Leben die Eheleute im gesetzlichen Güterstand (Zugewinnsgemeinschaft), erhöht sich die Quote pauschal um ein weiteres 1/4.

Vorsorge treffen: Testament, Erbvertrag und der Pflichtteil

Wer die gesetzliche Erbfolge ändern möchte, kann dies durch eine Verfügung von Todes wegen tun. Doch auch bei einer vollständigen Enterbung schützt das Gesetz nahe Angehörige vor dem finanziellen Leerlauf:

  • Das eigenhändige Testament: Um rechtlich gültig zu sein, muss ein privates Testament zwingend von der ersten bis zur letzten Zeile vollständig eigenhändig handschriftlich verfasst und unterschrieben sein (§ 2247 BGB). Ein am Computer getippter und ausgedruckter Text ist unwirksam.
  • Der gesetzliche Pflichtteil: Pflichtteilsberechtigt sind Kinder, Ehegatten und unter Umständen die Eltern des Verstorbenen. Selbst wenn sie im Testament enterbt wurden, steht ihnen ein gesetzlicher Anspruch auf Geld in Höhe der Hälfte ihres gesetzlichen Erbteils zu.

Wichtige BGH-Urteile zum Erbrecht (mit Aktenzeichen)

Thema & Streitfall Gericht & Aktenzeichen Inhalt und Auswirkung des Urteils
Digitaler Nachlass
(Social-Media-Konten)
BGH
Az. III ZR 183/17
Der BGH stellte klar, dass der digitale Nachlass (z. B. das Facebook-Konto des Verstorbenen) im Wege der Gesamtrechtsnachfolge komplett auf die Erben übergeht. Verträge mit Online-Diensten verhalten sich wie analoge Briefe.
Pflichtteilsergänzung
(Schenkungen vor dem Tod)
BGH
Az. IV ZR 474/20
Schenkungen des Erblassers in den letzten 10 Jahren vor seinem Tod erhöhen den Pflichtteilsanspruch (Abschmelzungsmodell). Bei Schenkungen unter Ehegatten oder bei Vorbehalt eines Nießbrauchs beginnt diese 10-Jahres-Frist jedoch nicht zu laufen.
Testamentsauslegung
(Unklare Formulierungen)
BGH
Az. IV ZR 259/21
Verwendet der Erblasser im Testament laienhafte Begriffe (wie "Geld bekommen" statt "Erbe sein"), müssen Gerichte den wahren Willen erforschen. Die bloße Zuwendung einzelner Gegenstände begründet im Zweifel keine Erbeinsetzung.
Ausschlagungsfrist
(Erbe voller Schulden)
BGH
Az. IV ZR 311/22
Eine fälschlicherweise versäumte Ausschlagungsfrist bei einem überschuldeten Nachlass kann wegen Irrtums angefochten werden, wenn der Erbe nachweislich erst nach Fristablauf von den gravierenden Schulden erfahren hat.

Bei komplexen Vermögensverhältnissen oder Patchwork-Familien empfiehlt sich die Errichtung eines notariellen Testaments, da dieses im Erbfall den kostenpflichtigen Erbschein beim Nachlassgericht meist überflüssig macht.