Arbeitsrecht: Ihre Rechte bei Kündigung, Urlaub & Arbeitsvertrag
Grundregeln bei Kündigungsschutz und Probezeit
Das deutsche Arbeitsrecht schützt Arbeitnehmer intensiv, ist jedoch an strikte Voraussetzungen gebunden. Der allgemeine gesetzliche Kündigungsschutz nach dem KSchG greift erst, wenn das Arbeitsverhältnis in demselben Betrieb ohne Unterbrechung länger als sechs Monate bestanden hat (Wartezeit) und das Unternehmen regelmäßig mehr als 10 Mitarbeiter beschäftigt. In sogenannten Kleinbetrieben gilt der besondere Schutz vor ordentlichen Kündigungen nicht.
Während einer vereinbarten Probezeit, die maximal sechs Monate dauern darf, gilt eine verkürzte gesetzliche Kündigungsfrist von zwei Wochen. Die Kündigung kann in dieser Zeit von beiden Seiten ohne die Angabe von Gründen ausgesprochen werden, sofern vertraglich keine anderen Vereinbarungen getroffen wurden.
Gesetzliche Fristen und Ansprüche im Arbeitsrecht
Lohnfortzahlung im Krankheitsfall und Teilzeitrechte
Neben dem Kündigungs- und Urlaubsrecht schützt der Gesetzgeber Arbeitnehmer vor finanziellen Ausfällen bei Krankheit und stärkt die Flexibilität der Arbeitszeitgestaltung:
- Entgeltfortzahlung bei Krankheit: Wird ein Arbeitnehmer arbeitsunfähig, hat er nach dem Entgeltfortzahlungsgesetz (EFZG) Anspruch auf 100 % Weiterzahlung seines Lohns für bis zu sechs Wochen (42 Tage). Dieser Anspruch entsteht erst nach einer vierwöchigen ununterbrochenen Wartezeit im neuen Arbeitsverhältnis.
- Anspruch auf Teilzeit & Brückenteilzeit: Beschäftigt ein Arbeitgeber mehr als 15 Mitarbeiter und besteht das Arbeitsverhältnis länger als sechs Monate, können Angestellte eine Verringerung ihrer Arbeitszeit verlangen. Betriebe mit mehr als 45 Mitarbeitern gewähren zudem ein Recht auf Brückenteilzeit (befristete Teilzeit mit garantierter Rückkehr zur Vollzeit).
Wichtige Grundsatzurteile zum Arbeitsrecht (mit Aktenzeichen)
Bei arbeitsrechtlichen Streitigkeiten (z. B. ausstehendem Lohn oder Zeugniskorrekturen) trägt in der ersten Instanz vor dem Arbeitsgericht jede Partei ihre Anwaltskosten selbst – unabhängig davon, wer den Prozess gewinnt.