Straßenverkehrs-Ordnung (StVO) & Verkehrsrecht
Verhalten bei einem Bagatellschaden
Als Bagatellschaden werden nach aktueller Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs oberflächliche Kleinschäden (wie Lackkratzer oder kleine Dellen ohne Rahmenschäden) bezeichnet, deren Reparaturkosten die Grenze von ca. 750 bis 1.000 Euro nicht überschreiten. Bei solchen geringfügigen Schäden auf Parkplätzen oder beim Rangieren ist die Polizei in der Regel nicht verpflichtet, den Unfall vor Ort aufzunehmen.
Für die Schadensregulierung mit der Kfz-Versicherung muss dennoch ein Unfallbericht angefertigt werden. Dieser sollte zwingend die amtlichen Kennzeichen, Namen und Anschriften der Fahrer und Halter, den Unfallzeitpunkt sowie eine genaue Schadensbeschreibung enthalten. Da ohne polizeiliches Protokoll die Schuldfrage im Nachhinein oft anders dargestellt wird, empfiehlt es sich dringend, Namen von Zeugen zu notieren, Beweisfotos der Unfallszene anzufertigen oder eine kurze Skizze zu zeichnen.
Aktueller Bußgeldkatalog (Auszug für PKW)
*Hinweis für Wiederholungstäter: Ein Fahrverbot von 1 Monat wird auch dann verhängt, wenn man innerhalb eines Jahres zweimal mit mehr als 26 km/h zu schnell geblitzt wird.
Promillegrenzen und Strafen für Alkohol am Steuer
Drogen am Steuer: Gesetzlicher Cannabis-Grenzwert
Analog zur bekannten 0,5-Promille-Grenze bei Alkohol gilt für Autofahrer ein gesetzlicher Grenzwert für den Cannabis-Wirkstoff THC im Straßenverkehr. Wer mit 3,5 ng/ml THC oder mehr im Blutserum am Steuer erwischt wird, begeht eine Ordnungswidrigkeit.
- Sanktionen für Ersttäter: Ein Verstoß kostet im Regelfall ein Bußgeld von 500 Euro und zieht ein einmonatiges Fahrverbot sowie 2 Punkte in Flensburg nach sich.
- Mischkonsum (Alkohol & Cannabis): Das gleichzeitige Konsumieren von Alkohol und Cannabis vor der Fahrt ist strengstens verboten. Bei einem Verstoß droht ein erhöhtes Bußgeld von mindestens 1.000 Euro.
- Strikte Verbote: Für Fahranfänger in der gesetzlichen Probezeit sowie für alle jungen Fahrer unter 21 Jahren gilt ein absolutes Cannabis-Verbot (0,0 ng/ml THC).
Handyverbot am Steuer
Die Nutzung eines Mobiltelefons oder anderer elektronischer Geräte (z. B. Tablets oder Smartwatches) ist während der Fahrt untersagt, sofern das Gerät dafür aufgenommen oder gehalten werden muss. Das Verbot gilt auch, wenn das Fahrzeug steht, der Motor jedoch nicht vollständig ausgeschaltet ist (Sonderregelungen für Start-Stopp-Automatiken ausgenommen).
- Einfacher Verstoß: Das Halten und Nutzen des Handys am Steuer kostet regulär 100 Euro und bringt 1 Punkt.
- Mit Gefährdung oder Sachbeschädigung: Kommt durch die Ablenkung eine Gefährdung des Straßenverkehrs hinzu, steigt die Strafe auf 150 bis 200 Euro, 2 Punkte in Flensburg und 1 Monat Fahrverbot.
Weitere wichtige Verkehrsverstöße im Überblick
Neben Geschwindigkeitsüberschreitungen und Alkohol am Steuer greift der deutsche Bußgeldkatalog bei typischen Alltagsdelikten im Straßenverkehr hart durch:
Sämtliche Bußgelder und Punkte werden im Fahreignungsregister (FAER) in Flensburg gespeichert. Bei Erreichen von 8 Punkten wird die Fahrerlaubnis offiziell entzogen.