Straßenverkehrs-Ordnung (StVO) & Verkehrsrecht

Verhalten bei einem Bagatellschaden

Als Bagatellschaden werden nach aktueller Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs oberflächliche Kleinschäden (wie Lackkratzer oder kleine Dellen ohne Rahmenschäden) bezeichnet, deren Reparaturkosten die Grenze von ca. 750 bis 1.000 Euro nicht überschreiten. Bei solchen geringfügigen Schäden auf Parkplätzen oder beim Rangieren ist die Polizei in der Regel nicht verpflichtet, den Unfall vor Ort aufzunehmen.

Für die Schadensregulierung mit der Kfz-Versicherung muss dennoch ein Unfallbericht angefertigt werden. Dieser sollte zwingend die amtlichen Kennzeichen, Namen und Anschriften der Fahrer und Halter, den Unfallzeitpunkt sowie eine genaue Schadensbeschreibung enthalten. Da ohne polizeiliches Protokoll die Schuldfrage im Nachhinein oft anders dargestellt wird, empfiehlt es sich dringend, Namen von Zeugen zu notieren, Beweisfotos der Unfallszene anzufertigen oder eine kurze Skizze zu zeichnen.

Aktueller Bußgeldkatalog (Auszug für PKW)

Vergehen (Geschwindigkeit) Bußgeld Punkte Fahrverbot
Innerhalb geschlossener Ortschaften
bis 10 km/h zu schnell30 €
11 - 15 km/h zu schnell50 €
16 - 20 km/h zu schnell70 €
21 - 25 km/h zu schnell115 €1 Punkt
26 - 30 km/h zu schnell180 €1 Punkt1 Monat*
31 - 40 km/h zu schnell260 €2 Punkte1 Monat
41 - 50 km/h zu schnell400 €2 Punkte1 Monat
über 50 km/h zu schnellab 560 €2 Punkte2 - 3 Monate
Außerhalb geschlossener Ortschaften
bis 10 km/h zu schnell20 €
11 - 15 km/h zu schnell40 €
16 - 20 km/h zu schnell60 €
21 - 25 km/h zu schnell100 €1 Punkt
26 - 30 km/h zu schnell150 €1 Punkt1 Monat*
31 - 40 km/h zu schnell200 €1 Punkt1 Monat*
41 - 50 km/h zu schnell320 €2 Punkte1 Monat
über 50 km/h zu schnellab 485 €2 Punkte1 - 3 Monate

*Hinweis für Wiederholungstäter: Ein Fahrverbot von 1 Monat wird auch dann verhängt, wenn man innerhalb eines Jahres zweimal mit mehr als 26 km/h zu schnell geblitzt wird.

Promillegrenzen und Strafen für Alkohol am Steuer

Blutalkoholgehalt Sanktionen und rechtliche Folgen Punkte Fahrverbot
ab 0,3 Promille Grundsätzlich straffrei, sofern keinerlei Anzeichen von Fahrunsicherheit oder auffällige Fahrweisen vorliegen. Kommt es zu Ausfallerscheinungen oder einem Unfall, gilt dies sofort als Straftat (Geld- oder Freiheitsstrafe und Führerscheinentzug). 3 Entzug möglich
ab 0,5 Promille
(1. Verstoß)
Ordnungswidrigkeit: Bußgeld in Höhe von 500 Euro. 2 1 Monat
ab 0,5 Promille
(2. Verstoß)
Erhöhte Geldbuße in Höhe von 1.000 Euro. 2 3 Monate
ab 0,5 Promille
(3. Verstoß)
Geldbuße in Höhe von 1.500 Euro. 2 3 Monate
ab 1,1 Promille Absolute Fahruntüchtigkeit (Straftat): Unabhängig von Fahrfehlern droht eine hohe Geldstrafe (Tagessätze) oder Freiheitsstrafe bis zu 1 Jahr sowie der feste Entzug der Fahrerlaubnis für mindestens 6 Monate. 3 Führerschein-Entzug