Die Entwicklung eines Kindes in den ersten Lebensjahren ist grundlegend für seine zukünftige körperliche und seelische Gesundheit. Bleiben in dieser Zeit entscheidende Krankheiten oder Entwicklungsdefizite unerkannt, kann das langwierige Folgen haben.

In unserem Land gilt eine einheitliche Regelung für Vorsorge- oder Früherkennungsuntersuchungen bei Kindern :

U1 Neugeborene Unmittelbar nach der Geburt. Kontrolle von Hautfarbe, Atmung, Muskelspannung, Reflexen und Herzschlag.
U2 zwischen 3. und 10.Tag Untersuchung aller Organe, des Reflexverhaltens und der Ausbildung des Hüftgelenks, sowie ein Test auf Stoffwechsel- und Hormonstörungen.
U3 4. bis 6. Lebenswoche Überprüfung der altersgerechten Entwicklung (Reflexe, Motorik, Reaktionen, Hörfähigkeit), der Ernährung und des Gewichts.
U4 3. bis 4. Lebensmonat Gründliche Untersuchung vor allem der Hüftgelenke und des Nervensystems sowie des Bewegungsverhaltens. Reaktionstest auf optische und akustische Reize.
U5 6. bis 7. Lebensmonat Kontrolle des altersgerechten Verhaltens, der motorischen Entwicklung, des Hör- und Sehvermögens.
U6 10. bis 12. Lebensmonat Untersuchung der Sinnesorgane und der geistigen Entwicklung. Prüfung der Motorik: sitzen, krabbeln, stehen.
U7 21. bis 24. Lebensmonat Tests der sprachlichen Entwicklung, der Feinmotorik und der Körperbeherrschung.
U8 3 ½ bis 4. Lebensjahr Gründlicher Check aller Organe, aller Bewegungsabläufe sowie der generellen Entwicklung.
U9 5. bis 5 ½ Lebensjahr Untersuchung aller Organe und Funktionen, besonders der Sehfähigkeit, des Gehörs, der Sprache, der geistigen Entwicklung und der Feinabstimmung der Bewegung.
U10 14. Lebensjahr Untersuchung zur Früherkennung von Krankheiten, die ihre körperliche oder geistige Entwicklung in nicht geringfügigem Maße gefährden.