Mietminderung
Unter bestimmten Bedingungen kann ein Mieter seine Miete mindern.
Empfohlen wird die Miete trotzdem weiter zu bezahlen, jedoch unter Vorbehalt. Nach Behebung des Schadens kann der Mieter den Minderungsbetrag einfordern.
Eine Tabelle über mögliche Mietminderungen ist hier einzusehen.
Balkon/Terrasse - Reparatur und Reinigung
Sind Teile des Balkons oder der Terrasse reparaturbedürftig, muss sich der Vermieter darum kümmern. Für die Reinigung ist der Mieter zuständig. Er muss auch das Abflusssieb säubern, damit das Regenwasser ordnungsgemäß ablaufen kann.
Landgericht Berlin, WM 87, 119
Kübelflecke
Wenn durch langjähriges Aufstellen von Blumenkübeln auf einer Terrasse Flecken entstehen, muss der Mieter dafür nicht einstehen.
Arbeitsgericht Langen, WM 91, 31
Größe des Briefkastens
Weil der Briefkastenschlitz eines Mieters 18 cm breit und 3 cm hoch war, konnten Zeitschriften nicht ungeknickt hineingesteckt werden. Der Mieter forderte deshalb eine Mietminderung vom Vermieter. Als dieser nicht reagierte, klagte er und die Richter befanden: Ein Briefkastenschlitz muss mindestens 32,5 cm breit sein. Dem Mieter wurde eine Mietminderung von 0,5 Prozent im Monat zugesprochen.
Amtsgericht Berlin-Charlottenburg, Az. 27 C 262/00
Feuchtigkeitsschaden
Werden sich Mieter und Vermieter nicht über die Ursache eines Feuchtigkeitsschadens einig, steht zunächst der Vermieter in der Beweispflicht. Er muss nachweisen, dass das Problem nicht in von außen eintretender Feuchtigkeit oder einem wärmetechnischen Baumangel begründet ist, der nach Stand der Technik zur Bauzeit hätte vermieden werden können.
Langericht Hamburg, Az. 307 S 151/02
Haustiere
Vermieter dürfen Haustiere nicht grundsätzlich verbieten. Erforderlich sei vielmehr ein Abwägen der Interessen im Einzelfall, befand der BGH (Az: VIII ZR 168/12). Klauseln in Mietverträgen, die Hunde und Katzen verbieten, sind damit unwirksam.