Kosten für Gutachter
Nach einem Verkehrsunfall muss die Kfz- Haftpflichtversicherung des Unfallverursachers dem Geschädigten die Gutachterkosten ersetzten. Erst wenn die Rechnung des Sachverständigen in einer unangemessenen Verhältnis zur Schadenshöhe stünde, könne die Versicherung die Zahlung verweigern.
Hintergrund der rechtskräftigen Entscheidung war die Klage eines Unfallgeschädigten gegen einen Autoversicherer. Der Kläger wollte 270 Euro Gutachterkosten erstattet haben. Die gesamte Schadenshöhe lag bei knapp 1100 Euro. Die Versicherung hatte moniert, dass der Sachverständige seine Rechnung an der Schadenshöhe orientiert habe, anstatt auf Stundenbasis abzurechnen.
Das Gericht befand, es sei nicht Sache des Geschädigten, sich mit dem Gutachter über die Angemessenheit der Rechnung zu streiten.
LG Coburg, AZ 32 S 61/02