Bindung an Urlaubserteilung
Hat der Arbeitgeber den Arbeitnehmer zur Erfüllung des Anspruchs auf Erholungsurlaub freigestellt, kann er den Arbeitnehmer nicht auf Grund einer gesonderten Vereinbarung aus dem Urlaub zurückrufen. Eine solche Abrede verstößt gegen zwingendes Urlaubsrecht. Einen Anspruch des Arbeitgebers gegen den Arbeitnehmer, seinen Urlaub abzubrechen oder zu unterbrechen, gibt es nach dem Bundesurlaubsgesetz nicht.
(Bundesarbeitsgericht, Az.: 9 AZR 405/99)

Arbeitgeber muss Reinigung bezahlen
Die Kosten der Reinigung von Arbeitskleidung, deren Tragen aus hygienischen Gründen vorgeschrieben ist, hat der Arbeitgeber zu tragen. Haben Arbeitgeber und Arbeitnehmer gleichwohl im Arbeitsvertrag eine andere Regelung, nämlich zu Lasten des Arbeitnehmers, vereinbart, dann ist diese Vereinbarung unwirksam. Der Arbeitnehmer hat daher auch dann einen Anspruch auf Aufwendungsersatz für die Reinigungskosten, wenn die Arbeitskleidung ihm übereignet worden ist.
(Landesarbeitsgericht Düsseldorf, Az.: 13 Sa 1804/00)