• Home
  • News
    • Astronomie
    • Apod
    • IT
    • Wissenschaft
    • Sport
    • Games
    • Tagesschau
  • Wissen
    • Aktuelles
    • Astronomie
    • Geschichte
    • Gesundheit
    • Geografie
    • Sport
    • Religion
    • Wissenschaft
    • Sonstiges
  • Recht
    • Arbeitsrecht
    • Haftungsrecht
    • Kaufrecht
    • Mietrecht
    • Reiserecht
    • Scheidung
    • StVO
    • Verbraucherrecht
    • Versicherungen
    • Wettbewerbsrecht
  • Musik
    • Immergrüns
    • Partys
    • Autogramme
  • Impressum
  • Kontakt

Scheidung

Scheidungsrecht: Ablauf, Fristen und finanzielle Folgen

Die Grundvoraussetzungen einer Ehescheidung

Eine Ehe kann in Deutschland nur durch einen richterlichen Beschluss des Familiengerichts geschieden werden. Voraussetzung hierfür ist, dass die Ehe offiziell als gescheitert gilt. Das Gesetz vermutet dieses Scheitern unwiderruflich, wenn die Ehegatten seit mindestens einem Jahr getrennt leben (gesetzliches Trennungsjahr) und beide Partner die Scheidung beantragen oder ein Partner zustimmt.

Für das gerichtliche Verfahren besteht in Deutschland ein strikter Anwaltszwang. Zumindest der Ehegatte, der den Scheidungsantrag stellt, muss zwingend von einem zugelassenen Rechtsanwalt vertreten werden. Sind sich beide Partner über alle Folgesachen (Unterhalt, Vermögen, Sorgerecht) einig (einvernehmliche Scheidung), reicht ein einziger Anwalt aus, um erhebliche Gerichtskosten und Anwaltsgebühren einzusparen.

Fristen und Regelungen im Scheidungsverfahren

Verfahrensschritt / Regelung Gesetzliche Frist Rechtliche Bedeutung und Auswirkungen
Das Trennungsjahr
(§ 1566 Abs. 1 BGB)
12 Monate Zwingende Voraussetzung vor dem Scheidungsantrag. Die Partner müssen physisch und wirtschaftlich getrennt leben („Trennung von Tisch und Bett“). Eine Härtefallscheidung ohne Wartezeit ist nur in extremen Ausnahmen zulässig.
Zerrüttungsvermutung
(Ohne Zustimmung des Partners)
3 Jahre Trennung Weigert sich ein Ehepartner strikt, der Scheidung zuzustimmen, gilt die Ehe laut § 1566 Abs. 2 BGB nach einer nachweisbaren Trennungszeit von drei Jahren automatisch als unwiderruflich gescheitert. Die Scheidung erfolgt dann auch ohne Zustimmung.
Versorgungsausgleich
(Rententeilung)
Automatisch ab 3 Jahren Ehe Die während der Ehezeit erworbenen Rentenansprüche werden vom Gericht im Zuge des Verfahrens automatisch hälftig geteilt. Bei einer kurzen Ehedauer von unter drei Jahren findet der Ausgleich nur auf expliziten Antrag statt.
Unterhaltsansprüche
(Nachehelicher Unterhalt)
Ab Rechtskraft Während der Trennung gilt der Anspruch auf Trennungsunterhalt. Nach der rechtskräftigen Scheidung greift der Grundsatz der Eigenverantwortung. Nachehelicher Unterhalt wird nur bei Betreuung von Kleinkindern, Alter oder Krankheit gezahlt.

Wichtige BGH-Urteile zum Scheidungs- und Familienrecht (mit Aktenzeichen)

Thema & Streitfall Gericht & Aktenzeichen Inhalt und Auswirkung des Urteils
Zugewinnausgleich
(Erbschaften und Schenkungen)
BGH
Az. XII ZR 123/18
Erbeinsetzungen oder Schenkungen von eigenen Verwandten während der Ehezeit fallen nicht in den klassischen Zugewinn. Sie werden dem Anfangsvermögen hinzugerechnet. Nur eine spätere Wertsteigerung dieser Vermögenswerte während der Ehe wird ausgeglichen.
Kindesunterhalt
(Wechselmodell vs. Residenzmodell)
BGH
Az. XII ZB 565/20
Betreuen beide Elternteile das gemeinsame Kind zu exakt gleichen Teilen (paritätisches Wechselmodell), entfällt die Barunterhaltspflicht eines einzelnen Elternteils nicht automatisch. Der Unterhaltsbedarf ist nach den zusammengerechneten Einkünften beider Eltern zu ermitteln.
Nachehelicher Unterhalt
(Betreuung von Kleinkindern)
BGH
Az. XII ZR 54/21
Nach dem sogenannten Drei-Phasen-Modell im Unterhaltsrecht ist eine Erwerbspflicht des betreuenden Elternteils in der Regel ab dem dritten Geburtstag des Kindes gegeben. Eine Verlängerung des Betreuungsunterhalts erfordert eine Einzelfallprüfung der Betreuungsmöglichkeiten.
Eheverträge
(Sittenwidrigkeit / Wirksamkeit)
BGH
Az. XII ZR 11/19
Ein Ehevertrag ist sittenwidrig und damit unwirksam, wenn er einen Partner einseitig und unzumutbar benachteiligt (z.B. ein vollständiger Ausschluss des Betreuungsunterhalts bei gleichzeitigem Verzicht auf den Versorgungsausgleich).

Für die exakte Berechnung des Kindesunterhalts ziehen Familiengerichte standardmäßig die jeweils aktuelle Düsseldorfer Tabelle heran. Sie staffelt den Zahlbetrag nach dem Nettoeinkommen des Barunterhaltspflichtigen sowie dem Alter des betroffenen Kindes.