Schadenersatz von Abschlepp-Schäden Sache der Stadt
Ein Autofahrer hatte seinen PKW wegen einer Panne im Halteverbot abgestellt. Das Auto wurde auf Anordnung der Ordnungsbehörde abgeschleppt und auf das Firmengelände des Abschleppunternehmens gebracht. Als der Eigentümer sein Kfz abholte, stellte er erhebliche Beschädigungen an seinem Fahrzeug fest. Er verklagte deshalb das Abschleppunternehmen auf Schadenersatz in Höhe 1269,82 €.
Das Landgericht Frankfurt (Urteil vom 24.11.1999, AZ 2/16 S. 148/99) wies seine Klage mit der Begründung ab, er habe den Falschen verklagt. Das Unternehmen habe mit dem Abschleppvorgang hoheitliche Aufgaben der Stadt wahrgenommen. Und wie bei Beamten verlagere sich in diesem Fall die Haftung auf die zuständige Körperschaft.